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Nach der VDI-Richtlinie 2700 ff. darf das Ladegut an keiner Stelle direkten Kontakt zum Fahrzeugboden haben. Nur dann erlangen die ermittelten Reibbeiwerte ihre Gültigkeit.
Unsere Reibbeiwerte wurden aufwändig in einem "Lifetest" mit original Ladegütern auf dem Trailer ermittelt. In unserem Prüfzeugnis finden Sie für Standardanwendungen (z. B. unter Euro-Holzpaletten) genaue Angaben, welche Grösse der Anti-Rutsch-Pad hat und wieviele Anti-Rutsch-Pads beim Ladegut untergelegt werden müssen, um den angegebenen Reibbeiwert rechnerisch ansetzen zu dürfen.
Bei Prüfzeugnissen, denen Laborwerte zugrunde liegen, finden Sie im Regelfall nur Angaben zur Materialstärke der geprüften Antirutschmatte, aber keine Angaben zu den Abmessungen der Anti-rutschmatte bzw. des Anti-Rutsch-Pads.In diesem Fall müssen Sie entsprechend Antirutschmatten unterlegen, sodass der direkte Kontakt des Ladegutes mit dem Fahrzeugboden ausgeschlossen ist oder Sie Unterlegen z. B. vollflächig mit einer Antirutschmatte. Erst dann sind die Vorgaben der VDI-Richtlinie 2700 ff. erfüllt.