Zurrketten Prüfung

Zurrketten Prüfung

 

Wann müssen Zurrketten ausgetauscht werden?

Zurrketten sind besonders kraftvolle und bruchstarke Vorrichtungen zur Ladungssicherung, die vor allem für große oder schwere Lasten geeignet sind. Doch ähnlich wie Spann- und Zurrgurte haben auch Zurrketten eine vorgeschriebene Ablegereife, die bestimmt, wann die Ketten als unbenutzbar (ablegereif) gelten und ausgetauscht werden müssen. In der europäischen Kettennorm DIN EN 12195-3 sowie in der Richtlinie 2700 3.1. des VDI ist genau festgelegt, wann eine Zurrkette als ablegereif gilt.

Die Kriterien für die Zurrketten Prüfung (Ablegereife)

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Eine Zurrkette gilt als ablegereif, wenn einer der folgenden Fälle auftritt:

  • An der Kette, einem Kettenglied oder einem Zubehörteil tritt eine Längung (= Dehnung) von mehr als 5 % ein.
  • An den Kettengliedern ist durch Abrieb starker Verschleiß entstanden. Dies ist der Fall, wenn die gemittelte Glieddicke die Nenndicke an einer bleibeigen Stelle der Kette um mehr als 10% unterschreitet.
  • An der Zurrkette sind deutliche Schnitte, tiefe Kerben, Rillen, (An-) Risse, übermäßige Korrosion (z.B. Rostnarben) oder Hitzeverfärbungen zu erkennen, oder Anzeichen für nachträgliche Schweißarbeiten sowie verbogene oder verdrehte Kettenglieder.
  • Der Lasthaken ist um mehr als 10 % des Nennwertes aufgeweitet. Das merken Sie daran, wenn die Hakensicherung nicht mehr problemlos in die Hakenspitze einschnäbelt (Formschluss).
  • Eine unleserliche Bauteilbezeichnung, normabweichende Angaben, oder das Fehlen des Kennzeichnungsanhängers der Zurrkette kann ebenfalls zu deren Ablegereife führen.

Zurrketten Prüfung & Dokumentation:  Wer darf Zurrketten auf ihre Ablegereife prüfen?

Zurrketten sind nur über einen begrenzten Zeitraum verwendbar und müssen regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden. Zur Zurrketten Überprüfung ist in erster Linie der Fahrer verpflichtet. Zusätzlich erfolgt mindestens einmal im Jahr eine Kontrolle und Dokumentation durch einen Sachverständigen. Darüber hinaus sollte alle drei Jahre eine besondere Dokumentation erfolgen, die die Ketten auf spezielle Kriterien wie u.a. Rissfreiheit untersucht.

  • Vor jeder Prüfung ist die Zurrkette gründlich zu reinigen, allerdings dürfen dabei keine Schäden durch chemische Reinigungsmittel entstehen oder zu viel Material, zum Beispiel durch einen Sandstrahl-Reiniger, abgetragen werden. Richt- und Schweißarbeiten durch nicht-befugte Personen sind untersagt.
  • Nach der Prüfung durch den Sachverständigen müssen die Zurrketten mit einem Kennzeichnungsanhänger versehen werden, auf dem das Datum der Prüfung dokumentiert ist. So haben Fahrer, Fahrzeughalter und der Sachverständige immer schnell im Blick, wann die Zurrkette zuletzt kontrolliert wurde und ob die Kette eventuell ausgetauscht werden muss.
  • Außerdem empfiehlt es sich, für jede Zurrkette im Fahrzeug, ein Prüfblatt oder Prüfbuch anzulegen, worin sämtliche Kontrollen, Reparaturen oder mögliche Besonderheiten vermerkt werden.

Genormte Zurrketten schützen vor frühzeitiger Ablegereife

Um etwaige Mängel in den Ketten frühzeitig auszuschließen und für ein Maximum an Ladungssicherheit zu sorgen, sollten Sie auf Zurrketten zurückgreifen, die entsprechend genormt sind und sich den Belastungen des Transportalltags bestens anpassen. In unserem Shop finden Sie sowohl ein- als auch zweiteilige Zurrketten und Anschlagketten, die entsprechend EU-Recht und VDI-Richtlinien gefertigt wurden.

Alle Artikel weisen sich durch hohe Belastbarkeit aus und sind gemäß der DIN EN 12195-3 genormt und in Güteklasse 8 aus Rundstahlketten produziert. Mit diesen Kraftpaketen können Sie Ladung bis zu 10.000 daN sichern. Alle Ketten sind zudem resistent gegenüber Chemikalien und Öl.

UNSERE TOP-PRODUKTE

Zweiteilige Zurrketten 6.300 daN - 3,0 m Länge
141,61 €inkl. MwSt. ¹ 119,00 €exkl. MwSt. ¹
Zweiteilige Zurrketten 4.000 daN - 3,0 m Länge
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Zweiteilige Zurrketten 2.200 daN - 3,0 m Länge
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