Safety-Mat
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Technische Eigenschaften
Weitere Informationen
Gleit-Reibbeiwert* µ = 0.6
Länge in mm 1.200
Breite in mm 800
Stärke in mm 8
Geprüft durch:
Antirutschmatte und Gefahrgut-Wanne (z. B. für den sicheren Transport verölter Getriebe oder Motoren) aus Vollgummi für EURO-Paletten

Bei der Safety-Mat, handelt es sich um eine Anti-Rutsch- und Gefahrgut-Wanne aus Vollgummi für EURO-Paletten. Sie besitzt mit 1.200x800mm Palettenmaß und ist mit einem Gleitreibbeiwert von µ = 0,6 als Antirutschmatte zugelassen. Gleichfalls erfüllt die Safety-Mat alle Anforderungen der neuesten Vorgaben der VDI-Richtlinien 2700, Blatt 15.

Erschütterungen kann die Wanne mit einer Stärke von 8mm Stärke gut absorbieren. Flüssigkeiten werden mit einem umlaufenden Rand von 20mm aufgefangen. Optimal für den Transport in der Automobilindustrie beim Transport von Motoren. Aber auch bei Gebinden, Fässer, ölhaltigen Getrieben, usw,. kann die Safety-Mat punkten.

Auf Grund der einfachen Handhabung wird die Safety-Mat gerne von Speditionen genommen. Aber auch im innerbetrieblichen Transportwesen ist die Matte schnelle einsatzbereit und voll funktionsfähig. Optimal zur Ladungssicherung, verringern die Unfallgefahren und sorgen damit für mehr Sicherheit im Unternehmen.

Auf Grund des Palettenmaß, ist es nicht mehr nötig, lästige Antirutsch-Pads unter zu legen. Durch die vollflächige Abdeckung der ganzen Palette stehen alle Punkte des Ladegutes sicher und fest auf der Antirutschmatte. Beständig gegen Laugen, Säuren und sonstige Chemikalien kann nichts mehr Auslaufen und somit Umwelt oder Ladefläche verschmutzen. Daher empfehlen wir diese Allroundmatte auch für Feuerwehr, THW oder andere Hilfsorganisationen.

Das brandneue Highlight auf dem europäischen Logistikmarkt:

  • Innenmaß 1.200 x 800 mm, Stärke 6 mm - umlaufender Rand in 20 mm Höhe, 8 mm stark
  • an allen vier Ecken verstärkte Ränder, optimaler Schutz vor Schäden beim Verladevorgang

SAFETY-MAT als Abdeckung für EURO-Palette ( Anti-Rutsch-Belag )

  • Die Aufsetzabdeckung wird der Palette übergestülpt - ein cleveres Hilfsmittel zum Transport wertvoller Maschinen oder sonstiger Ladegüter. Erschütterungen und Stöße werden abgefangen. Gleit-Reibbeiwert µ = 0,6 (Reibpartner Euro-Holzpalette / gebrauchter Siebdruckboden).
  • Dauerhafter Anti-Rutsch-Belag für stärkste Belastungen.
  • Ideal für Speditionen oder im betriebsinternen Transportwesen der Industrie.

SAFETY-MAT als Aufliegewanne für die EURO-Palette ( Gefahrgutwanne )

  • Wird die Matte mit der anderen Seite als Wanne aufgelegt, hat sie neben der Funktion als Anti-Rutsch-Belag zusätzlich die Funktion eines Tropfschutzes: z. B. Fässer, Gebinde, Maschinen, ölhaltige Getriebe oder Motoren können sicher (verzurrt) und umweltgerecht transportiert werden.
  • Sicherheit beim Transport wassergefährdender Stoffe.
  • Praktizierter Umweltschutz - ideal für Feuerwehren, innerbetriebliche Transporte und Werkstätten.
Zusatzinformation

Wahlweise in verschiedenen Gummiqualitäten je nach Anwendung

  • Standardqualität für normale Anwendungen
  • als Sonderausführung auf Anfrage: z. B. beständig gegen Laugen, Säuren, sonst. Chemikalien oder in ölbeständiger Ausführung
  • sowie für Spezialeinsätze in der Lebensmittelindustrie und weitere Einsatzmöglichkeiten

Mindestanforderungen an Antirutschmatten gemäß VDI 2700 Blatt 15

Für Antirutschmatten gelten laut VDI 2700 Blatt 15 Mindestanforderungen hinsichtlich der Reibbeiwerte, Reißdehnung und Zugfestigkeit. Unsere Antirutschmatten überschreiten diese Mindestanforderungen bei weitem. Aufgrund der schwer zu kalkulierenden äußeren Einflüssen in der Praxis wie Feuchtigkeit, verschmutzte Ladeflächen etc. empfehlen wir Ihnen generell, als Rechenwert bei der Ladungssicherung einen Gleit-Reibbeiwert von 0,6 μ zugrunde zu legen (siehe auch der Empfehlung gemäß VDI 2700, Blatt 15). Rutschhemmende Materialien (RHM) bzw. Antirutschmatten müssen von einem unabhängigen Institut geprüft sein und dürfen dann bis zurAblegereife eingesetzt werden. Zusätzlich wurden unsere Antirutschmatten auch einem dynamischen Fahrversuch unter Papiercoils, Europaletten oder Gitterboxen gemessen und vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik oder dem TUL-LOG Technologie Zentrum Dresden zertifiziert. Diese Prüfungen ergaben, dass

unsere Antirutschmatten nach der VDI 2700, Blatt 9 als Sicherungsvarianten genutzt werden dürfen und geeignet sind.

Definiert wird die VDI-Richtlinie 2700 von der VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) welches unter anderem die Anforderungenan von Antirutschmatten vorgibt. Man spricht von einer ausreichende Qualität einer Antirutschmatte, wenn sie eine Zugfestigkeit von mindestens 0,6 N/mm² (Newton pro Quadratmillimeter) erreicht wird. Eine Reißdehnung von mindestens 60% wird von der VDI-Richtlinie 2700 vorgeschrieben.

Achtung Billigware!

Durch das Inkrafttreten des Blatt 15 der VDI 2700 dürfen mindere Qualitäten von Antirutschmatten nicht mehr eingesetzt werden. Die erforderlichen Qualitätsanforderungen von Antirutschmatten werden nur durch einen entsprechend hohen Anteil von Bindemittel erreicht. Das PU-Bindemittel ist eines der teuersten Bestandteile bei der Herstellung von Antirutschmatten. Durch den Einsatz von weniger Bindemittel bei der Herstellung von Antirutschmatten können billige Antirutschmatten hergestellt werden. Diese verfügen nicht über die erforderlichen Reserven und können nicht so oft eingesetzt werden wie Antirutschmatten mit hochwertiger Qualität, da sie sich nach dem ersten Bremsvorgang "verkrümeln" und das Ladegut so sogar noch beschleunigt werden kann.

Prüfzeugnis

Wichtiger Hinweis: Lesen Sie sich ein Prüfzeugnis genau durch, das Ihnen von einem Anbieter vorgelegt wird! In Deutschland und der Europäischen Union dürfen nur die Gleitreibbeiwerte rechnerisch angesetzt werden und nicht die Haftreibbeiwerte. Die angegebenen Reibbeiwerte sind nicht generell für alle Ladegüter und Ladeböden anzusetzen, sondern sie beziehen sich nur auf die geprüften Reibpartner. Laut der VDI-Richtlinie 2700 ff. wird im Zweifelsfall, beispielsweise bei nicht geprüften Reibpartnern, nur der kleinste Wert einer Prüfreihe angesetzt.

Wir veröffentlichen keine pauschalen, unkommentierten Gleitreibbeiwerte. Denn der Gleitreibbeiwert von rutschhemmenden Materialien (reibungserhöhenden Unterlagen) ist immer abhängig von den eingesetzten Materialpaarungen, der Umgebungstemperatur, dem Zustand der Reibpartnern (Materialoberflächen) sowie der Antirutschmatte (Verschmutzung, Feuchtigkeit usw.). Um die bestmöglichste Antirutschwirkung zu erzielen, muss die Kontaktflächen, also Ladeeinheit / Ladung und Ladeboden, besenrein sauber, fettfrei und trocken sein.

Unsere Empfehlung

Liegen Ihnen von Ihrem Lieferanten keine Angaben über das Ladegut als Reibpartner oder den kleinsten Wert einer Prüfreihe vor, sollten Sie unbedingt nur einen rechnerischen Wert von maximal µ = 0,6 ansetzen. Jedoch kann auch dieser Wert in Einzelfällen, wie bei geölten Stahlteilen, noch zu hoch sein. Hier sollten Sie sicherheitshalber einen unserer Mitarbeiter oder einen Berater für Ladungssicherung konsultieren. Jede Materialpaarung, also jede Kombination von Ladefläche, rutschhemmenden Materialien (Antirutschmatten) sowie der aufliegenden Ladung erzeugen andere Gleitreibbeiwerte. Bei den gängigen Materialpaarungen liegen Werte für unsere Antirutschmatten vor. Sollte für eine bestimmte Materialpaarung kein Reibbeiwert vorliegen, so können wir für Sie den Gleitreibbeiwert prüfen.

Benutzung von Antirutschmatten im Winter

Besonders im Winter ist Vorsicht geboten! Streusalz mit versetztem Schmelzwasser beeinträchtigt die Wirkung einer Antirutschmatte enorm. Unsere Antirutschmatte MT "Premium" wurde unter diesen komplexen Bedingungen getestet. Eine der wenigen Antirutschmatten deren Reibkraft dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wurde.

Ablegereife von Antirutschmatten

Bedenken Sie, dass Antirutschmatten genauso wie Zurrgurte nicht unbegrenzt verwendet werden können, da sie neben Verschmutzung durch den alltäglichen Einsatz weiteren Einflüssen ausgesetzt sind, welche die dauerhafte Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen sich die eingesetzten Antirutschmatten in einwandfreiem Zustand befinden oder sie müssen gegen neue Antirutschmatten ausgetauscht werden. Weitere Infos über Ablegereife von Antirutschmatten und Zurrgurten finden Sie in unserem Ratgeber.

Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung - Die Rechtslage ist eindeutig!

Die VDI -Richtlinie 2700 regelt seit 1991 wann Ladung als ordnungsgemäß gesichert gilt und ab wann die Sorgfaltspflicht verletzt ist.

Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO ) sind der Fahrer und der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.

  • Nach § 22 StVO sindzur Ladungssicherung verpflichtet Verlader, Spediteur und der Fahrer
  • Der Fahrzeughalter ist verplichtet § 31 StVZO ein geeignetes Fahrezug zu stellen.

Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer.

  • Nach § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung verantwortlich.
  • Nach § 412 HGB ist der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

 

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